Saturday 4 November 2006

Animals, Property, and the Law

Gary Francione. Animals, Property and the Law. Temple University Press, Philadelphia, 1995.

Obwohl es mittlerweile eine ganze Anzahl von Tierschutzgesetzen gibt, und obwohl die Mehrheit der Menschen zumindest in der Öffentlichkeit ein Bekenntnis zum Tierschutz abgeben, werden nicht-menschliche Tiere in unserer Gesellschaft in größerer Zahl und mit größerer Brutalität ausgebeutet und mißbraucht als jemals zuvor in der Geschichte. Francione erklärt diesen Widerspruch damit, daß nicht-menschliche Tiere im Rahmen des Rechtssystems keine Rechte besitzen, jedenfalls keine Rechte in dem Sinn wie dieser Begriff üblicherweise verwendet wird.

Obwohl es Einschränkungen für den Gebrauch von nicht-menschlichen Tieren gibt (wie beim Gebrauch jeglichen Eigentums), bedingen diese Einschränkungen, wie z.B. Gesetze gegen Grausamkeit gegenüber nicht-menschlichen Tieren oder Tierversuchsgesetze, keine Rechte für die nicht-menschlichen Tiere und fordern keine Pflichten von den Menschen, die direkt auf das Wohlbefinden der nicht-menschlichen Tiere gerichtet sind. Diese Gesetze besagen vielmehr, dass, um zu bestimmen ob eine Behandlung "inhuman" oder ein Leiden "unnötig" und damit verboten ist, eine Abwägung der Interessen der betroffenen nicht-menschlichen Tiere gegen die Interessen der Menschen stattfinden muss.

Menschliche Interessen sind aber durch Rechte geschützt, u.a. durch das Recht auf Eigentum. Dem Gesetz nach sind nicht-menschliche Tiere Eigentum. Und es ist eine fundamentale Voraussetzung des Eigentumsbegriffs, dass ein Eigentum selber keine Rechte haben kann. Das Eigentumsrecht und das Recht auf die persönliche Freiheit z.B. mit Eigentum nach Belieben umgehen zu können, bestimmen den Ausgang der Abwägung zwischen den Interessen der Menschen und die der anderen Tiere.
Francione identifiziert den "Tierschutzgedanken" (animal welfare) als die diesem Vorgang zugrundeliegende Ideologie. Tierschutz ist, salopp gesprochen, die Sichtweise, dass es moralisch akzeptabel ist, zumindest unter gewissen Bedingungen nicht-menschliche Tiere zu töten und ihnen Leiden zuzufügen, solange Vorsichtsmassnahmen getroffen wurden, dass die betroffenen nicht-menschlichen Tiere so "human" wie möglich behandelt werden. Mit anderen Worten, es gibt kein Interesse nicht-menschlicher Tiere, das nicht übergangen werden könnte, solange ein genügend grosser "Vorteil" für Menschen aus dem Übergehen dieses Interesses entsteht. Tierschutz ist somit eine utilitaristische Ideologie. Francione erwähnt den Utilitaristen Singer in diesem Zusammenhang explizit als einen Tierschützer im Gegensatz zu TierrechtlerInnen.

Eine detaillierte Analyse bestehender Tierschutzgesetze zeigt, dass die Regulierung der Benutzung von nicht-menschlichen Tieren als Eigentum in erster Linie dadurch bestimmt ist, dass ihr Wert für die menschliche Gemeinschaft nicht reduziert werden soll. So ist z.B. das Verhungernlassen von Nutztieren durch Tierschutzgesetze verboten (vermindert den Wert für das Bruttosozialprodukt), aber das gleiche Verhungernlassen im Rahmen eines Tierversuchs ist erlaubt (führt zur Entwicklung von Pharmaka, die das Bruttosozialprodukt heben). Viele ähnliche Beispiele liessen sich finden. Tierschutzgesetze verbieten also im wesentlichen die Vergeudung von tierlichem Wert für die Gemeinschaft, und orientieren sich praktisch nicht am Wohl der nicht-menschlichen Tiere als eigenen Zweck.

Der Begriff der "Notwendigkeit" als Voraussetzung für das legale Zufügen von Leiden oder Töten nicht-menschlicher Tiere in diversen Tierschutzgesetzen hat aber auch eine ganz andere Bedeutung als im normalen Sprachgebrauch. "Notwendig" wird im Rahmen dieser Gesetze immer unter der Voraussetzung verwendet, dass das betroffene Interesse der Menschen befriedigt werden muss. Will eine Wissenschaftlerin z.B. eine gewisse Hirnreaktion bei Affen untersuchen, so wird bestenfalls entschieden, ob dafür diese oder jene Versuche notwendig sind, und nicht, ob die Untersuchung dieser Hirnreaktion überhaupt notwendig ist. Ähnlich wird nicht hinterfragt, ob Fleischessen notwendig ist, sondern bestenfalls, ob diese oder jene Behandlung für die Fleischgewinnung notwendig ist. Es ist dieses "notwendig", nämlich notwendig unter der Voraussetzung, dass das menschliche Interesse auf jeden Fall befriedigt werden muss, das den Gesetzen zugrunde liegt.

Francione: "Obwohl praktisch alle LeserInnen dieses Buches zustimmen werden, dass nicht-menschliche Tiere nicht unnötig leiden sollen, konsumieren sie selber aller Wahrscheinlichkeit nach tierliche Produkte. Die Nutzung tierlicher Produkte ist aber für den Menschen sicherlich nicht notwendig. Obwohl also die meisten gegen unnötiges Tierleid sind, sind sie nicht bereit aufzuhören selber unnötiges Tierleid zu verursachen, indem sie aufhören tierliche Produkte zu konsumieren."

Weiters wird "notwendig" von Gerichten als "im Rahmen der üblichen Praxis" interpretiert. Damit bestimmen die TierausbeuterInnen selber, welche Tierausbeutung erlaubt und welche verboten ist, indem sie die gängige Praxis vorgeben. Das trifft sowohl auf Jagd und Fischerei ("Weidgerechtigkeit"), als auch Tierversuche (Kommissionen und Kontrollen durch TierexperimentatorInnen selber) und Massentierhaltung usw. zu. Francione diskutiert alle diese Punkte anhand von einer Vielzahl von Gerichtsfällen in den USA, und belegt seine Thesen so in eindrucksvoller Weise.

In 42 Seiten untersucht Francione dann die Formulierung und Anwendung von Gesetzen gegen Grausamkeit gegenüber nicht-menschlichen Tieren ("anti-cruelty statutes"), die von Staat zu Staat in den USA variieren. Er findet dabei, dass diesen Gesetzen der Gedanke zugrunde liegt, dass jegliche Behandlung innerhalb einer institutionellen Tierausbeutung, die der gängigen Praxis entspricht, keine "Grausamkeit" im Sinne des Gesetzes darstellt. Die meisten Gesetze nehmen diese Tiernutzungen sogar explizit aus dem Gesetz aus. Es wird im Rahmen der institutionellen Tiernutzung nur jene Behandlung als "grausam" eingestuft, die einer Verschwendung des Werts der nicht-menschlichen Tiere für die Gesellschaft gleichkommt.

In weiteren 85 Seiten illustriert Francione diesen Umstand anhand des Bundestierversuchsgesetz der USA und seiner Nivellierungen ("Animal Welfare Act"). Dieses Gesetz erlaubt den TierexperimentatorInnen im wesentlichen sich selbst und ihre KollegInnen nach Gutdünken zu regulieren. Die bisherige Geschichte der Einführung von Tierversuchsgesetzen hat aber gezeigt, dass die TierexperimentatorInnen praktisch überhaupt nicht willens sind auch nur die kleinsten Verbesserungen für die betroffenen nicht-menschlichen Tiere aus eigenem Antrieb umzusetzen. Entsprechend hat das Bundestierversuchsgesetz der USA praktisch keinen Vorteil für die Versuchstiere gebracht. Es werden nur jene Standards der Tierhaltung nahegelegt, die sicherstellen, dass die betreffenden nicht-menschlichen Tiere bei den Versuchen auch brauchbare Daten liefern. So sollen z.B. die Ventilation und die Ernährung ausreichend sein.

Die bestehenden Tierschutzgesetze bringen den nicht-menschlichen Tieren schon allein deswegen auch keine Rechte, weil sie, oder ihre Rechtsvertretungen, vor Gericht für ein Verfahren keine Parteienstellung bekommen. Ein Eigentum kann nicht gegen die eigenen EigentümerInnen Prozesse führen. Prozesse können überdies nur Personen führen, und als Person gelten nur Menschen und Firmen, aber keine nicht-menschlichen Tiere.
Tierschutzvereine haben in den USA praktisch nie vor Gericht Parteienstellung für die betroffenen nicht-menschlichen Tiere erhalten. Dazu müssten sie selbst irgendwie betroffen sein. Und so hängt es zunächst von den PolizistInnen ab, ob sie die vermeintliche Übertretung des Tierschutzgesetzes zur Anzeige bringen, und dann von der Staatsanwaltschaft, ob sie die Anzeige vor Gericht bringt, und dann erst von den RichterInnen, ob sie die Übertretung als bewiesen anerkennen und verurteilen. Und selbst dann zeigen Tierschutzgesetze wenig Konsequenzen, weil die entsprechenden Strafen i.a. in keiner Relation weder zu Strafen bei ähnlichen Übertretungen gegenüber Menschenrechten stehen, noch zu dem Geldwert, den die der Übertretung schuldigen TierausbeuterInnen durch Nutzung der nicht-menschlichen Tiere schöpfen.

Man spricht im allgemeinen davon, dass eine Person ein Recht hat, wenn dieser Person ein Respekt zusteht, der auch dann nicht übergangen werden darf, wenn die Ausbeutung dieser Person anderen Vorteile brächte. Das wesentliche an Rechten ist eben, dass sie praktisch als Barriere zwischen den RechtsträgerInnen und allen anderen stehen. Ein Recht kann generell nicht übergangen werden, nur weil jemand anderer einen Vorteil davon hätte, wenn dieses Recht übergangen wird.

Nach Francione kann es keinen Zweifel geben, wie in diesem Buch anschaulich demonstriert, dass, solange nicht-menschliche Tiere vor dem Gesetz als Mittel für die Zwecke ihrer BesitzerInnen angesehen werden, es sehr schwierig sein wird, ihnen echte, auf Respekt basierende Tierrechte zuzugestehen. Tierrechte implizieren, genau genommen, die Anerkennung eines inneren Wertes der RechtsträgerInnen anstelle ihres Wertes als Mittel zum Zweck für andere. Und das ist etwas, das durch die Charakterisierung nicht-menschlicher Tiere als Eigentum ausgeschlossen ist. Eigentum muss ja zumindest in irgendeiner Form als Mittel zum Zweck für die EigentümerInnen verwendbar sein.